TFL und Nebel

TFL? Tagfahrlicht. Seit Februar 2011 Pflicht für alle Neufahrzeuge in Deutschland. Über Sinn und Unsinn will ich jetzt nicht diskutieren bzw. mich äußern. Bei manchem Fahrzeug sicher eine schöne Gestaltungsmöglichkeit für die Fahrzeugfront, bei manchem allerdings der Supergau für  das sonst gelungene Design. Doch das ist letztlich meine eigene Wahrnehmung.

Allerdings ist mir gestern zum ersten Mal diesbezüglich etwas sehr bewusst aufgefallen. Etwas was sicher gefährlich ist. Gestern, am 17.02.2015 war es am Morgen noch recht neblig. Ich war mit meiner Frau auf der Autobahn unterwegs, Ziel: bayerischer Wald, Greifvogelpark Grafenwiesen. Abgesehen von diversen Personen, die scheinbar nach Radar fahren, die doch recht hohe Geschwindigkeit der überholenden Fahrzeuge ließ darauf schließen, gab es einige die ohne Licht unterwegs waren. Dementsprechend spät nahm ich sie im Rückspiegel wahr. Glücklicherweise wirkte sich das für mich nicht negativ aus, es gab keine Situation, bei der ich so jemandem vor den Kühler kommen musste, weil ich ihn nicht wahrnehmen konnte.

Dann gibt es aber andere, die zwar vorn Licht eingeschaltet haben, hinten aber nicht. Diese waren ausschließlich mit Tagfahrlicht unterwegs. Reicht aus, um sie im Rückspiegel wahrzunehmen. Reicht aber nicht aus, um sie in der Nebelwand vorauszusehen. Würde ich jetzt zu denen gehören, die auch bei sehr schlechter Sicht mit 160 km/h oder mehr unterwegs sind, hätte es für mich sicher einige gefährliche Situationen gegeben. Ich konnte immer wieder auf der Autobahn 93 Richtung Regensburg sehen, wie recht zackige Spurwechsel der mich zuvor überholenden vorgenommen wurden. Ursache dafür lag für mich auf der Hand: Tagfahrlicht an der Front, kein Licht am Heck.

Hier zitiere ich die Straßenverkehrsordnung (StVO). §17 sagt in Absatz 3: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Leider wird hier nicht gesagt, dass auch die Rücklichter eingeschaltet sein müssen. Offenbar ist es per Gesetz wichtig zu sehen, aber nicht gesehen zu werden. Dennoch ist der Gebrauch der Nebelschlussleuchten wieder streng reglementiert.
Andererseits, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, gehen im Normalfall auch die Schlussleuchten an. Tagfahrlicht ist KEIN Abblendlicht, das wird leider vergessen.

Ich persönlich bin geneigt mir Raketenwerfer in Bond-Aston-Martin-Manier einzubauen und jeden der bei Nebel vor mir ohne Licht am Heck fährt wegzusprengen. Vielleicht sollte auch ein Gesetz erlassen werden, das hirnlose, also nicht selbständig denkende Kraftwagenführer kein Fahrzeug mehr führen dürfen.

Nun, ich hoffe ihr schaltet beim Fahren euer Hirn und alles für ein gefahren reduzierendes Teilnehmen am Straßenverkehr nötige ebenfalls ein.

Bitte bleibt mir gewogen,

Euer
Marcus Sammet

 

Über Marcus Sammet

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